Gottes Werk und Googles Beitrag

Am Mittwoch Abend war ich in der Böll-Stiftung, um mir ein Podiumsgespräch zum Thema Leistungsschutzrechte für Verlage unter obigem sehr plakativem Titel anzuhören.

Als einziger Vertreter der Verlagsseite saß dabei Christoph Keese, Chef der Öffentlichkeitsarbeit beim Axel Springer-Verlag, zwei (mit Moderator Matthias Spielkamp drei) ehemaligen bzw. noch aktiven Journalisten gegenüber und fand sich schnell in der Situation wieder, sich arg für jedes Wort rechtfertigen zu müssen. Da es ihm aber partout nicht gelingen wollte, zu erklären, was man sich unter Leistungsschutzrechten für Verlage vorzustellen habe und wie sich diese vom bereits bestehenden Urheberrecht der Autoren unterscheiden sollen, geschah ihm das vielleicht auch zurecht.

Den anderen Diskussionsteilnehmern, der freien Journalistin Eva-Maria Schnurr und dem Mitglied des Bundesvorstands der Grünen Malte Spitz wollte, wie auch dem Großteil des Publikums, nicht so recht klar werden, was die Verlage mit dem Leistungsschutzrecht meinen und verfolgen.

Während das Urheberrecht die kreative Leistung des Autoren schützt, soll es beim Leistungsschutzrecht um die organisatorischen und finanziellen Vorleistungen der Verlage gehen. Was aber sind diese Leistungen der Verlage? Woran kann man sie festmachen?

Im Gespräch zwischen Chrsitoph Keese und dem fünften Podiumsteilnehmer, Medienrechtsanwalt Till Jaeger, wurde relativ schnell klar, dass man diese zumindest nicht am Layout (der wohl offensichtlichsten Leistung des Verlages) festmachen kann. Nun stellt sich sehr schnell die Frage, inwieweit man denn überhaupt im Internet nachvollziehen könne, woher der Text eigentlich stammt, wenn er (bspw. durch Copy+Paste) nur noch im ASCII-Format vorliegt. Da die Zweit- und Drittverwertungsrechte nach wie vor bei den Autoren liegen und diese somit ihre Texte auch über ihre privaten Blogs anbieten können sei dies nicht mehr nachvollziehbar.

Es gehe den Verlagen, so Keese, um die gewerbliche Nutzung „ihrer“ Texte, was sowohl Aggregatoren wie bspw. Google einschließt, aber auch jeden Arbeitnehmer, der sich die Texte auf der Arbeit ausdrucke, um sie für seinen Job zu nutzen. Dies solle in Zukunft nur noch auf Grundlage der Vergabe von Lizenzen möglich sein. Eine Idee, deren Umsetzbarkeit ohne Zuhilfenahme von Pauschalabgaben für jeden Betrieb ich hier stark in Frage stellen würde.

Was also dieses Leistungsschutzrecht sein soll, war auch nach dem Mittwochabend nicht klar, nur dass es sich um eine Art Lizensierungsmodell für Verlage handeln soll. Ob ein solches Modell tatsächlich gewünscht und praktikabel ist wird sich zeigen müssen. Für den Moment klingt es aber vielmehr nach einem verzweifelten Versuch der Alten Medien, sich ein Stück des Kuchens zurückzuholen, den die Neuen Medien ihnen durch die schnelleren Möglichkeiten des Web 2.0 abgenommen haben. In meinen Augen kann das nicht die Lösung für die Probleme der (Zeitungs-)Verlage sein, sie müssen andere und vor allem eigene Wege der Distribution und der Teilhabe an Anzeigenmärkten und Werbeerlösen finden.

Veröffentlicht von konrad.

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